FAQ (Häufig gestellte Fragen)
Für jeden Bezirk haben wir eine Mindestmietdauer, die wir verrechnen.
Der Stundentarif beträgt 135.00 CHF, zu dieser Stunde rechnen wir ca. 30 Minuten für Auf- und Abbau, plus eine Pauschale für den Anfahrts- und Rückweg. Die Wegpauschale richtet sich nach Ihrem Bezirk.
Der Kunde ist verantwortlich den nötigen Platz für den Möbellift inkl. PKW frei zu halten. Generell sollten min. 3 Fahrzeuglängen, ca. 12 Meter, abgesperrt werden. Bitte vergessen Sie nicht, den zusätzlichen Platz für Ihre Fahrzeuge abzusperren.
Ja. Ein Möbellift muss man sich wie eine grosse Leiter vorstellen die man an eine Wand anlehnen muss. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob man den Möbellift aufstellen kann, senden Sie uns bitte 3 Fotos mit unserem Kontaktformulr.
Generell ja, wenn der Boden hart ist. Gefahr besteht, wenn es ein paar Tage vor oder an der Liftvermietung regnet und dadurch der Boden weich wird. Für Schäden an Böden lehnen wir jegliche Haftung ab.
Ja bei uns kann man einen Möbellift ohne Liftführer mieten. Wie geht das? Wir bringen den Möbellift zu Ihnen und holen ihn wieder ab. Ausserdem bauen wir Ihnen den Möbellift auf und wieder ab. Leider ist es Ihnen aus versicherungstechnischen Gründen nicht erlaubt, den Möbellift selber auf- und abzubauen oder zu verschieben. Sie dürfen nur die Plattform selbst bedienen. Wir werden Sie vor Ort einweisen, wie der Lift funktioniert.
Bei unseren Formularen haben Sie die Möglchkeit, Bilder anzuhängen.
Welche Perspektiven von meinem Haus muss ich einschicken, um abklären zu lassen, ob man einen Möbellift einsetzten kann
- Bild von oben nach unten
- Bild von unten nach oben
- Foto des Aufstellort, so dass man die Hausfassade sehen kann.
Bitte beachten Sie, dass die ersten beiden Fotos in der Flucht des Liftes erstellt werden müssen. Gerade runter oder nach oben.